Wie können wir Ihnen helfen?

Anforderung von Videoaufzeichnungen.

Schritt 1: Erstatte so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei

Eine Anzeige ist erforderlich, da Videoaufzeichnungen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und ausschließlich von der Polizei angefordert werden können.

Bitte beachte, dass Videoaufzeichnungen nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und anschließend automatisch überschrieben werden. Handle daher möglichst schnell:

  • Belgien: maximal 30 Tage
  • Niederlande: maximal 28 Tage
  • Luxemburg: maximal 7 bis 30 Tage

Schritt 2: Informiere uns so schnell wie möglich per E-Mail

Hast du Anzeige bei der Polizei erstattet und verfügst über eine Fallnummer? Dann sende bitte eine E-Mail an privacy@q8.com mit den folgenden Informationen:

  • Die offizielle Akten- oder Vorgangsnummer
  • Eine Übersicht der betrügerischen Transaktionen
  • Die genaue Adresse der betroffenen Station
  • Das Datum und die genaue Uhrzeit des Vorfalls

Schritt 3: Q8 prüft, ob Videoaufzeichnungen angefordert werden können

Ergibt die Analyse, dass die angeforderten Videoaufzeichnungen von einer Tankstelle stammen, die von uns (Q8) betrieben wird, werden wir die Aufzeichnungen anfordern. Die Polizei kann diese anschließend unter Angabe der entsprechenden Akten- oder Vorgangsnummer abrufen.

Ergibt die Analyse, dass die angeforderten Videoaufzeichnungen von einer Tankstelle stammen, die nicht von uns (Q8) betrieben wird, gehören die Aufzeichnungen dem Betreiber der Tankstelle. Da Q8 dort lediglich die Kraftstoffe liefert, können wir diese Aufzeichnungen weder anfordern noch freigeben. Nach der Anzeige kann die Polizei die Aufzeichnungen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist direkt beim Betreiber anfordern.

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